Erbmediation

Kaum ein anderer Rechtsbereich ist von so starken Emotionen begleitet, so konfliktträchtig und zugleich mit so vielen Tabus belegt wie das Erbrecht. 

 

Der Tod eines Familienmitglieds lässt häufig latente Konflikte unter den Hinterbliebenen zu Tage treten oder es leben Streitigkeiten wieder auf, von denen man meinte, sie bereits in der Vergangenheit beigelegt zu haben. Nicht selten fühlen sich die Nachkommen auch vom Erblasser ungerecht behandelt und sehen ihr früher fürsorgendes Verhalten nicht richtig gewürdigt. Es entsteht oft das Gefühl, andere Erben wurden in der Nachlasssache vermeintlich bevorzugt und bekommen den größeren Teil des Erbes. 

 

Dabei wird meist nur vordergründig um die materiellen Werte gestritten, in Wirklichkeit geht es aber häufig um emotionale Dinge. Konstruktive Gespräche sind in der Zeit der Trauer und dieser familiär angespannten Situation ohne die professionelle Unterstützung eines allparteilichen Dritten kaum noch möglich. Oft wohnen die Erben auch weit auseinander, was die Verständigung untereinander zusätzlich erschwert, ist doch die schriftliche Kommunikation besonders anfällig für Missverständnisse und falsch verstandene Zwischentöne.

 

Kommt es bei Erbauseinandersetzungen zu einem Gerichtsverfahren, verursacht dies meist hohe Kosten, die den Wert des Nachlasses erheblich mindern können. Der Prozess dauert nicht selten Jahre, das Vermögen liegt solange brach und verliert bereits hierdurch an Wert. Die gerichtliche Entscheidung ist häufig auch noch für alle Erben unbefriedigend. Familien können dabei über Generationen zerbrechen und die Energien der Beteiligten sind nachhaltig negativ gebunden.

 

In der Erbmediation besteht dagegen die realistische Chance gegenseitiges Verständnis und Wertschätzung zu schaffen sowie unterschiedliche Rollen im Familiensystem anzuerkennen. Es besteht die Möglichkeit, nicht nur mit dem  Erbe zur Zufriedenheit aller umzugehen, sondern die bestehenden Familienbeziehungen zukünftig zu erhalten oder sogar zu verbessern. Sie gibt den Beteiligten die Möglichkeit die schematischen Lösungen des Erbrechts durch interessensgerechte Einzelfalllösungen zu ersetzen. Eine Erbmediation hat gegenüber einem Gerichtsverfahren auch den Vorteil, dass sie erheblich weniger Kosten verursacht und der Wert des Nachlasses kann meist in wenigen Wochen gesichert und realisiert werden kann. 

 

Damit es gar nicht erst zum Streit kommt, kann es empfehlenswert sein, dass der Erblasser schon zu Lebzeiten gemeinsam mit den potentiellen Erben einen Mediator aufsucht und eine Vereinbarung für den Erbfall trifft, die schriftlich fixiert und von allen Beteiligten einvernehmlich unterschrieben wird. Ein Notar kann diese Einigung dann beurkunden. Dies hat sich als friedenstiftende Maßnahme sehr bewährt.

 

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Durch kleine Veränderungen in der Kommunikation große Erfolge erzielen.

 

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